Diesel-Fahrverbot München – Hilfe für Dieselfahrer – Was tun?
München drohen ab 2023 massive Diesel-Fahrverbote, die insgesamt 140.000 zugelassene Diesel-Pkw betreffen werden. Am Mittwoch, den 26. Oktober 2022, hat der Stadtrat über ein Dieselfahrverbot in der Bayrischen Landeshauptstadt München entschieden. Ab dem 1. Februar 2023 gilt für Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 bereits ein Fahrverbot – auf und innerhalb des Mittleren Rings in München.
Ab dem 1. Oktober 2023 soll das Fahrverbot dann auch noch Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 5 treffen. Das betrifft weitere 70.000 Fahrzeuge in München, in Summe dann ca. 140.000 Diesel-Fahrzeuge. In Bayern sind es im Übrigen 1,5 Millionen zugelassene Fahrzeuge, die dann nicht mehr auf und innerhalb des Mittleren Rings fahren dürfen.
Es gibt den Trend in Deutschland, das Automobil zu verbieten, Autofahren zu erschweren und den Menschen die Lust am Auto zu nehmen. Doch die Menschen sind auf ihre Mobilität und ihr Auto angewiesen. Denn die Menschen brauchen ihre Mobilität und ihr Auto für Beruf, Familie oder Besorgungen. Und ein Auto, das man nicht mehr in die Stadt bewegen darf, ist nichts wert.
Dieses Dieselfahrverbot ist quasi eine Enteignung und eine massive Vernichtung von Volksvermögen. Es verursacht unter der Annahme von 8.000 EUR für das gebrauchte Diesel-Fahrzeug einen Schaden von 1 Milliarde Euro, der weder verhältnismäßig, noch sozialverträglich ist. Die Menschen werden einfach abgehängt. Das betrifft vor allem viele Senioren, Familien, aber auch viele Pendler und Unternehmer.
Die Stadt gibt vor, dass sie mit dem Dieselfahrverbot den EU-Grenzwert für die Belastung durch Stickstoffdioxid einhalten möchte. Doch während im Jahr 2019 der gemessene Jahresmittelwert bei 11 Straßen über dem Grenzwert von 40 µg/m³ lag, waren es 2021 schon nur noch die Tegernseer Landstraße und die Landshuter Allee, die leicht den Grenzwert überschritten. Allerdings bewegen sich die Werte der beiden Straßen in den letzten Jahren ohnehin stark Richtung Einhaltung des Grenzwertes. Es ist also zu erwarten, dass auch diese Werte bis spätestens 2023 unter dem Grenzwert liegen. Und das ganz ohne Fahrverbot.
+++ DIESEL LIVE TICKER +++
1. Februar 2023 – Einführung des Diesel-Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4 in München und Einreichung der ersten Klagen durch Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Martens beim Verwaltungsgericht München.
31. Januar 2023 – Pressekonferenz zur Klage gegen das Diesel-Fahrverbot in München um 11 Uhr im Ratskeller München. Zu Gast: Kläger Robert Brannekämper, MdL, Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Martens und Dr. Michael Haberland von Mobil in Deutschland e.V.
30. Januar 2023 – Zweite Veranstaltung gegen Diesel-Fahrverbote „Klar gegen das Diesel-Fahrverbot in München“ mit Robert Brannekämper, MdL, Dr. Michael Haberland von Mobil in Deutschland e.V. und Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Martens in der Hanns-Seidel-Stiftung in München. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg mit spannenden Diskussionen und rund 400 Teilnehmern.
27. Januar 2023 – Es können ab nun Ausnahmegenehmigungen beantragt werden. Kosten pro Jahr: 50 Euro. Eigentlich hätte diese Genehmigung 200 Euro gekostet. Nachdem eine öffentliche Protestwelle auf die Stadt zurollte, entschied das Kreisverwaltungsreferat, die Preise für Ausnahmegenehmigungen drastisch zu senken.
21. Dezember 2022 – Stadtrat wiederholt seinen Beschluss zum zonalen Dieselfahrverbot, das sich sowohl auf den Mittleren Ring als auch die Innenstadt erstreckt und ab dem 1. Februar 2023 an gilt. Ausnahme ist die Brudermühlbrücke. Sie soll vom Verbot ausgenommen sein.
12. Dezember 2022 – Veranstaltung „STOPPT DAS MÜNCHNER DIESEL-FAHRVERBOT AB 2023!“ in der Hanns-Seidel-Stiftung in München mit Robert Brannekämper, MdL, Dr. Claus-Peter Martens, Rechtsanwalt und Dr. Michael Haberland, Präsident vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V.
12. Dezember 2022 – Frist für Einwände gegen den Beschluss beim Referat für Klima- und Umweltschutz elektronisch (beteiligung-lrp.rku@muenchen.de) oder schriftlich (Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München).
26. Oktober 2022 – Stadtrat beschließt ein stufenweises Dieselfahrverbot in München
3. Quartal 2022 – Keine der 44 von der Stadt selbst erhobenen Straßen ist noch über dem Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
2021 – Nur noch die Tegernseer Landstraße und die Landshuter Allee in München überschreiten leicht den Grenzwert.
2018 – Klagen von z.B. der DUH und des VCD (Autoclub) gegen Städte wie München wegen Stickstoffdioxid (NOX) Grenzwertüberschreitungen.
2016 – Stickstoffdioxid (NOX) Grenzwerte wurden teils deutlich überschritten in Städten wie München.
1. Januar 2010 – Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte dürfen 40 µg/m3 nicht überschreiten.
Wer ist betroffen?
Das Dieselfahrverbot in München betrifft ab Februar 2023 alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und ab Oktober 2023 alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5.
Ausnahmen
Generelle Ausnahmen:
- Diesel Euro 6/VI (oder entsprechende Hardwarenachrüstung)
- Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen aG, H, BI sowie weitere Inhaber des orangenen und blauen Parkausweises. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann gegebenenfalls nach Einzelfallprüfung eine Ausnahmegenehmigung erhalten (siehe unten).
- Handwerker mit einem Münchner Handwerker-Parkausweis
- Einsatzkräfte (Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr etc.)
- Medizinische Notfälle
- Bestattungsfahrzeuge
- Zufahrt zur Großmarkthalle und zum Autoreisezug (Ostbahnhof)
Pauschale Ausnahmen bis 31.3.2024 (Stufe 1 und 2)
- Anwohner
- Lieferverkehr
- Taxen, Mietwagen
- Handwerker ohne Parkausweis zur Lieferung ihrer Waren und Dienstleistung. In Stufe 3 können Einzelausnahmen für Fahrten oder spezielle Fahrzeuge gestellt werden.
- Zufahrt für Linienverkehr zum ZOB
Einzelausnahmen auf Antrag
- Schichtdienstleistende, die nicht auf Alternativen ausweichen können (mit Arbeitszeiten-Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Fahrten zur/für: Reparatur und Erhalt betriebsnotwendiger Anlagen, Behebung Gebäudeschäden, Sozial- und Pflege-Hilfsdienste, Einsatz-, Hilfs-, Versorgungsfahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
- Fahrzeuge für folgende Zwecke: Spezialfahrzeuge mit hohen Anschaffungskosten und geringer Fahrleistung
- Fahrzeuge mit Spezialumbauten für Schwerbehinderte
- Fahrzeuge für regelmäßige Arztbesuche
- Private Härtefälle
- Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
- Belieferung von Veranstaltungen mit Veranstaltungslogistik und -technik
Benötigte Unterlagen
Sie bekommen nach Antragseingang eine Bescheinigung zugesandt, mit der Sie vorerst in die Umweltzone fahren dürfen. Diese ist gut lesbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
>> Hier geht’s zum Antrag für die Ausnahmegenehmigung
Wo ist die Abgasnorm meines Kraftfahrzeugs zu finden?
Alle Dieselfahrzeuge besitzen eine grüne Plakette mit der Ziffer 4 an der Windschutzscheibe. Diese bezeichnet jedoch nicht die Abgasnorm des jeweiligen Fahrzeugs. Die Abgasnorm kann in Feld 14 des Fahrzeugscheins erkannt werden.
Was kann man gegen das Dieselfahrverbot in München tun?
Klage an Verwaltungsgericht
Gegen ein bestehendes Diesel-Fahrverbot haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, Klage einzureichen. Das ist bisher leider nur als Einzelklage möglich. Musterfeststellungsklagen sind vor Gericht noch unzulässig.
In dieser müssen Sie sich an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht wenden. Wichtig dabei ist, eine standfeste Begründung vorzulegen, warum Sie sich wehren möchten. Je nach Strategie können einzelne Messungen oder der Zusammenhang zwischen Emissionen und Gesundheitsgefährdungen infrage gestellt werden.
Die Härtefallregelungen im Rahmen des Fahrverbots ermöglichen Personen, die beruflich auf Ihren Führerschein abgewiesen sind oder die diesen zur Pflege von Angehörigen benötigen. Kann man die unzumutbare Härte vor Gericht beweisen, kann dieses von einem Fahrverbot absehen. Jedoch wird ein anerkanntes Fahrverbot als Härtefall nicht direkt eine Erlassung der Strafe für den Kläger. Es verläuft meistens mit einer Erhöhung des Bußgelds, damit die Autofahrer so wenigstens wachgerüttelt werden.
Zu einer fachlichen Einschätzung der Erfolgschancen und Vertretung vor Gericht, macht es hierbei zudem Sinn einen Anwalt zur Beratung hinzu zu ziehen.
Anwälte die Ihnen zu Ihrem Recht helfen:
RA Dr. Claus-Peter Martens
Hardenbergstr. 28a, 10623 Berlin
030 26 39 509-190
claus-peter.martens@sammlerusinger.com
Anwälte, die ebenfalls hier genannt werden möchten und auch Autofahrer auf Grund des Dieselfahrverbots unterstützen möchten, bitte um kurze Mail an die info@mobil.org.
Hier geht’s zum BILD-Artikel
Unterstützen Sie uns im Kampf gegen das Münchner Dieselfahrverbot
Der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. setzt sich seit Jahren gegen Fahrverbote in Städten ein. Die Diesel-Fahrverbote in München sind unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv und müssen unbedingt verhindert werden. Denn dieses würde nicht nur den Verkehr in München stark einschränken, sondern auch die Freiheit der Autofahrer.
Unterstützen Sie uns im Kampf gegen das Dieselfahrverbot in München:
Kontoinhaber: Mobil in Deutschland e.V.
IBAN: DE 66 1203 0000 1004 3773 94
BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: Klage gegen das Dieselfahrverbot
oder schnell und einfach mit Paypal:
Petitionen
Auch mit Petitionen kann viel erreicht werden. Dabei geht es nicht nur um die Sammlung von Unterschriften und Unterstützern zur Verdeutlichung der Unstimmigkeit von Bürgern mit neuen Entwicklungen, sondern auch um die Informierung und Aufklärung der Gesellschaft. Mithilfe einer Petition kann man auf fehlerhafte Denkansätze eines Fahrverbots oder den Auswirkungen für das Volk aufmerksam machen. Durch den Zusammenschluss der Menschen im Rahmen einer Petition kann mehr Reichweite und Aufmerksamkeit generiert werden.
Wir, vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., haben bereits zwei Petitionen gegen das Dieselfahrverbot gestartet. Diese finden Sie hier:
Leserbriefe/Mails
Mit Hilfe von Schriftstücken kann jeder seine Meinung offenlegen und die Sichtweise der Gesellschaft bestärken. Bis zum 12. Dezember 2022 konnte man Einwände gegen den Beschluss beim Referat für Klima- und Umweltschutz elektronisch (beteiligung-lrp.rku@muenchen.de) oder schriftlich (Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet Luftreinhaltung, Bayerstraße 28a, 80335 München) einreichen.
Auch wenn diese Frist bereits abgelaufen ist, ist es trotzdem wichtig weiterhin Einwände einzureichen. Denn je mehr Gegenstimmen das Referat für Klima- und Umweltschutz erhält, desto wahrscheinlicher ist eine Wiederaufrollung des Prozesses.
Veranstaltung „STOPPT DAS MÜNCHNER DIESEL-FAHRVERBOT AB 2023!“
Am 12. Dezember 2022 diskutierten Robert Brannekämper, MdL, Dr. Claus-Peter Martens, Rechtsanwalt und Dr. Michael Haberland, Präsident vom Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. in der Hanns-Seidel-Stiftung in München zu dem bevorstehenden Dieselfahrverbot in München und wie man dies verhindern kann.
Ein sehr informativer Abend, der zu mehr Aufklärung beigetragen und neue Denkanstöße hervorgebracht hat. „Fahrverbote in München sind keine Alternative und helfen niemanden. Sie sind vielmehr der verzweifelte Ruf einer handlungsunfähigen Rathausregierung auf dem Rücken vieler Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind. Da werden wir nicht mitgehen,“ so Dr. Michael Haberland.
Sie sind vom Diesel-Fahrverbot in München betroffen?
Wir lassen die Dieselfahrer in München nicht alleine.
Ihr Team von Mobil in Deutschland e.V.