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Die McGraw Blitzer - erste Hilfe

München im September 2008

Sie sind auch geblitzt worden an Deutschlands Blitzfalle - und Führerschein Falle Nr. 1 am McGraw Graben? Hier unsere Empfehlungen, was Sie tun können:


Seit Ende Juni hat die Stadt nach unseren Hochrechnungen 5000 Führerscheine einkassiert, 25.000 Bußgeldbescheide verschickt, aber vor allem damit schätzungsweise 1,25 Mio. € eingenommen! Ein Bombengeschäft für die Stadt! Zahlen, die jeden vernünftigen Bürger erschrecken sollten. Und nachdem die Baustelle mindestens bis Ende November steht, ist zu befürchten, dass es noch viele tausend Autfahrer treffen wird!

Sind Sie auch betroffen bzw. geblitzt worden? Glauben Sie auch, dass diese Radarfalle wenig mit Sicherheit zu tun hat und dass hier Tempo 30 völlig überflüssig und unverhältnismäßig ist? Dann wollen wir Ihnen hier ein wenig Rat geben, wie Sie vorgehen können:

  1. Zunächst ist die Verwaltungsbehörde zuständig, d.h. die Stadt München. Sie bittet Sie um Stellungnahme und fragt, ob Sie den Vorwurf einräumen.
    Geben Sie bitte keine Stellungnahme zur Sache ab, das ist ganz wichtig!

  2. Wenn der Bußgeldbescheid kommt, dann sollten Sie abwägen, was zu tun ist. Überprüfen können Sie ihre Strafe gerne auch noch einmal auf unserer Seite www.130dankenein.de. Dort befindet sich ein Bußgeldrechner. Erlaubt sind im McGraw Graben 30 km/h. Punkte in Flensburg gibt es ab 21 km/h zuviel, ein Fahrverbot ab 31 km/h zuviel. Dann müssen Sie den Führerschein z.B. bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 64 km/h für einen Monat abgeben, wenn Sie nichts unternehmen.
  3. Sie sollten aus Rechtsgründen Ihr Blitz-Foto beim Kreisverwaltungsreferat KVR nicht persönlich einsehen. Idealerweise lassen Sie das Bild mittels Akteneinsicht über Ihrem Anwalt einsehen.
  4. Natürlich steht es Ihnen frei, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Dann kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, egal ob Sie nur 25 Euro Geldstraffe zahlen müssten oder ob Sie den Führerschein sogar 3 Monate abgeben müssten.
  5. Wenn Sie widersprechen wollen ist es wichtig, dass Sie dem Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Eingang widersprechen, ansonsten ist diese Frist verstrichen und Sie können in der Regel nichts mehr machen.

    Den Widerspruch sollten Sie selbst möglichst sofort einlegen, können das aber auch über einen Anwalt machen lassen.

    Beantworten Sie im Anhörungsbogen nur die Pflichtangaben.

  6. Im Falle der Einlegung des Widerspruchs kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht München.
  7. Es herrscht kein Anwaltszwang, Sie können auch ohne Einschaltung eines Anwalts bei Gericht auftreten, was aber in der Regel nicht empfehlenswert ist.
  8. Bei Einschaltung eines Anwaltes muss vorher die Kostenfrage geklärt werden. Das ist meist nur dann wirtschaftlich auch sinnvoll, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Es gilt aber immer abzuwägen, ob die Strafe besonders hoch ist oder sogar Führerscheinentzug droht. Dann steht oft nicht mehr die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, insbesondere, wenn dadurch die eigene Existenz bedroht ist.

    Eine Rolle spielt hierbei natürlich auch, ob Sie eine Selbstbeteiligung haben, oder nicht.

    Informieren Sie daher bitte bei Bestehen einer eigenen Rechtsschutzversicherung sofort Ihr rechtsschutzversicherndes Unternehmen.

  9. Grundsätzlich empfiehlt Mobil in München dringend, eine Verkehrs - Rechtschutz Versicherung abzuschließen.
  10. Wenn Sie Mitglied bei Mobil in München e.V. sind (was Sie hier einfach für 20 € im Jahr werden können www.mobil.org/mitgliedschaft.asp), dann bekommen Sie von uns einmalig eine Rechtsberatung durch unseren Anwalt, der hier schon eine Reihe von McGraw Graben Betroffenen vertritt und berät.

    Unser Anwalt ist Volker Pampuch, Dachauer Str. 21a in 80335 München, Tel.: 089-55 70 75 oder Email kanzlei@pampuch.de

    Wenn Sie noch nicht Mobil in München e.V. Mitglied sind, würden wir uns freuen, wenn Sie das umgehend werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorgehen.

Politisch bleiben wir von Mobil in München natürlich an der Sache dran und werden weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen. Über Einzelheiten unseres weiteren Vorgehens werden wir Sie auf diesen Seiten immer zeitnah unterrichten.

 

 
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