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Fahren mit Anhänger fordert Disziplin am Steuer
München, Montag, Juni 1, 2009 - 09:45
Mit dem Anhänger schwere Gegenstände transportieren oder mit dem
Wohnwagen in den Urlaub fahren. So unterschiedlich die Intentionen bei
beiden Hängervarianten auch sind: Gemeinsam haben sie, dass beim Ziehen
von Lasten ganz besondere Regeln in punkto Sicherheit gelten und vom
Fahrer hohe Disziplin am Steuer gefordert ist. Laut Statistischem
Bundesamt sind im Jahr 2007 insgesamt knapp 1.300 Unfälle mit Anhängern
und Wohnwagen in Deutschland passiert. Zur Vermeidung von Unfällen hier
die wichtigsten TÜV SÜD-Tipps für sicheres Fahren mit gezogener Last:
Gut gewichtet: Hier gilt die Faustregel, dass das zulässige Gesamtgewicht
des ziehenden Fahrzeugs über der des Anhängers liegen soll. Dann sind
Gespannfahrer auch noch sicher unterwegs, wenn sie den Anhänger oder
Wohnwagen bis zum zugelassenen Gesamtgewicht beladen haben. Weiterer
Schwerpunkt: die Anhängelast.
Sie ist das tatsächliche Gewicht des beladenen Anhängers, verringert um
die Stützlast, mit der der Hänger auf die Kupplung des Zugwagens
drückt. Sie ist also geringer als das zulässige Gesamtgewicht des
Anhängers. "Anhängelast und höchstzulässiges Gesamtgewicht also niemals
verwechseln", so der Hinweis von TÜV SÜD-Experte Hans-Werner Wormer.
Die Anhängelast finden Hängerfahrer in der neuen
Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 0.1 und im alten Fahrzeugschein
unter Ziffer 28. Die Kilogramm-Angabe gilt für Anhänger mit Bremse und
ist die höchste Last, die gezogen werden darf.
Letzter wichtiger Buchstabe im Lasten-Alphabet: die Stützlast.
Die stimmt, wenn Zugfahrzeug und Anhänger im beladenen Zustand eine
gerade Linie bilden. Zeigt die Anhängevorrichtung einen Knick nach oben
oder unten, kann das Gespann leicht ins Schleudern kommen und es
verlängert sich der Bremsweg. In Zahlen heißt das: Der Anhänger muss
mit mindestens vier Prozent seines Gesamtgewichts und mit wenigstens 25
Kilogramm auf die Kupplung drücken. Die Stützlast darf weder den
Höchstwert für die Anhängekupplung des Kraftfahrzeugs noch den für die
Zugdeichsel überschreiten. Diese Limits stehen auf den Typschildern an
Anhängerkupplung und Zugdeichsel. Weichen diese Angaben voneinander ab,
ist stets der niedrigere Wert maßgebend.Ganz wichtig: Die tatsächliche
Stützlast, mit der der Caravan auf den Pkw drückt, ist kein fester
Wert, sondern hängt davon ab, wie der Anhänger beladen ist. Stimmt die
Stützlast nicht, hilft nur umladen. Schwere Gegenstände rund um die
Achse lagern.
Sicher laden:
Bei plötzlichen Bremsmanövern kann auch ein leichter Plastikstuhl zu
einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb gilt für Anhänger: Alle
Teile mit Sicherungsgurten festzurren und Leerräume ringsherum
ausfüllen. Leichtes und kleinteiliges Ladegut muss durch Netze oder
Planen gesichert werden. Beim Beladen von Hängern und Wohnwagen gilt
gleichermaßen: Schwere Teile immer in Achsnähe platzieren und dafür
sorgen, dass sie während der Fahrt auch dort bleiben. Auch beachten:
Weil die Hinterachse des Pkw die zusätzliche Stützlast des Anhängers
verkraften muss, nicht die Hinterachse des Autos zusätzlich beladen.
Schwere Gegenstände hier besser vor die Hinterachse, also dicht hinter
die Rückbank, stellen. Den Kofferraum in einem solchen Fall besser nur
mit leichten Gegenständen beladen.
Richtig anhängen?
Anhängerkupplungen gehören zu den "bauartgenehmigungspflichtigen
Teilen", die ein entsprechendes nationales oder europäisches
Prüfzeichen tragen müssen. Beispiele: M 1234, ein großes "E" in einem
Kreis oder ein kleines "e" in einem Rechteck. Tipp zur Nachrüstung: Die
Untersuchung und Änderungsabnahme in einem TÜV SÜD Service-Center
bietet Sicherheit. Weiterer Hinweis der TÜV SÜD-Experten: Beim
Ankuppeln Lichtkabel für die Beleuchtung des Hängers und bei gebremsten
Hängern das Abreißseil nicht vergessen!
Diszipliniert fahren:
Selbst für erfahrene Pkw-Fahrer ist das Lenken von Gespannen eine
Herausforderung, deshalb ist eine der dringendsten Empfehlungen: Fahren
Sie diszipliniert, halten Sie die vorgeschriebenen
Geschwindigkeitsvorschriften von 80, respektive 100 Kilometern pro
Stunde ein. Passen Sie bei Seitenwind die Geschwindigkeit den
Verhältnissen an. Grundsätzlich gilt: Vorausgesetzt die Zuladeregeln
wurden eingehalten und der Reifendruck beim Anhänger ist korrekt, wird
es nicht zum extrem gefährlichen Schlingern des Hängers kommen.
Was tun in der Notsituation?
Dem Schlingern einen Anhängers geht ein Prozess voraus, den man
durchaus frühzeitig wahrnehmen kann. Die Alarmlampen beim Fahrer
sollten angehen, wenn der Wohnwagen leicht schlingert, obwohl es keine
Lenkbewegungen gibt. Hier gilt Tempo reduzieren, dann beruhigt sich das
Gespann wieder. Kritischer wird es, wenn sich die Schlingerimpulse vom
Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Jetzt gilt: Lenkrad gerade
halten und kurz, aber kräftig auf die Bremse treten.
Vorausschauend fahren:
Fahrzeug und Anhänger haben einen deutlich längeren Bremsweg und eine
geringere Beschleunigung. Das heißt als erstes: mit viel mehr Abstand
unterwegs sein. Das gilt nach vorne genauso wie zur Seite: Beim
Überholmanöver auch auf ausreichend Luft zum Nebenmann achten, sonst
entsteht ein Sog und der Hänger gerät ins Schlingern. Auslöser dafür
ist immer: Seitenwind. In
einem solchen Fall gilt ebenfalls: vom Gas gehen. Für Wohnwagen im
Angebot: Zusätzliche Stabilisatoren, die das Ausbrechen verhindern.
Beim Fahren im Gebirge früh in
niedrigere Gänge schalten. Das schont den Motor und schützt ihn vor
Überhitzung. Gehts talwärts, Bremskraft des Motors in niedrigen Gängen
nutzen. Das hält die Bremsen kühl und griffig. Bei großen Anhängern und
Wohnwagen auch darauf achten, dass die Sicht nach hinten gewährleistet
ist. Dafür gibt es besondere Rückspiegel.
Schneller unterwegs:
Grundsätzlich ist für Gespanne nicht mehr als Tempo 80 drin. Wer mit
Anhänger schneller fahren will, kann sich das jedoch genehmigen lassen
mit einer Tempo-100-Plakette, die es in der Kfz-Zulassungsstelle
gibt. Voraussetzungen: Das Auto hat ABS und der Anhänger Bremsen,
hydraulische Stoßdämpfer und Reifen, die für Tempo 120 ausgelegt und
jünger als sechs Jahre alt sind. Fahrer schneller Gespanne müssen
natürlich beachten: Höhere Geschwindigkeiten bringen das Anhängsel noch
leichter ins Schlingern, Bremswege sind noch länger, Abstände müssen
noch größer sein!
Richtig ausgebildet:
Ein Fahrzeug mit Anhänger zu steuern, ist nicht einfach. Der
Gesetzgeber hat daher die Auswahl der mit Standard-Führerschein zu
ziehenden Anhänger streng begrenzt. Das heißt, wenn das Auto ein
1000-Kilo-Anhängsel ziehen darf, muss das für den Fahrer noch lange
nicht gelten. Wer den gängigen Führerschein Klasse B besitzt, darf zwar
ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen steuern, aber nicht jeden dafür
zugelassenen Anhänger. 750 Kilogramm Gesamtgewicht ist die Obergrenze
für den Hänger. Ist er schwerer, darf er zumindest das Leergewicht des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Auto und Anhang zusammen dürfen nicht
mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Ohne Probleme fährt
allerdings, wer noch den alten Führerschein Klasse 3 besitzt: Er darf
Anhänger bis zu 3,5 Tonnen lenken - wenn auch die restlichen
Voraussetzungen erfüllt sind.
Quelle: TÜV SÜD
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