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D.A.S. München: Auf Urlaubsreise mit dem Haustier - Gute Planung verhindert Stress für Mensch und Tier
München, Mittwoch, Juli 22, 2009 - 21:35
Bei Reisen mit der Bahn zählt das Tier bis zur Größe eines Einkaufskorbes als Gepäckstück und reist in der Regel umsonst mit. Fährt man mit dem Auto in die Ferien, so muss dieses "Hunde tauglich" sein, das heißt, der Hund darf nicht frei herumklettern können. Kleinere Vierbeiner sind am besten in einer Reisebox aufgehoben, die auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befestigt wird. Größere Hunde sollten, vor allem auf längeren Reisen, mit speziellen Hundesicherheitsgurten angeschnallt werden, denn "ein ungesicherter Vierbeiner kann ein Bußgeld zwischen 35 und 50 Euro und drei Punkte in Flensburg kosten" erläutert Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Im rechtlichen Sinne gilt der Hund nämlich als Ladung. Und die ist nach der Straßenverkehrsordnung so mitzuführen, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist." Fährt der Hund auf der Ladefläche eines Kombis oder Vans mit, so ist ein stabiles Trenngitter oder ein Sicherheitsnetz zwischen Fahrgastraum und Ladefläche unabdingbar. Pausen in regelmäßigen Abständen für das Tier zum Gassi gehen sind ebenso wichtig wie die Versorgung mit genügend Flüssigkeit. Autofahrten bei großer Hitze sollte man tunlichst vermeiden und wenn der Vierbeiner mal im Auto bleiben muss, sollten ausreichend Schatten und Luftzufuhr vorhanden sein.
Mit Bello über den Wolken
Ist das Urlaubsziel nur per Flugzeug zu erreichen, steht dem Hund enormer Stress bevor. Tiere bis zu fünf Kilo Gewicht - je nach Fluglinie auch darüber - dürfen bei vielen Airlines als Handgepäck mit in den Passagierraum, größere Vierbeiner führt die Reise zwangsläufig per Reisekiste als Übergepäck in den Frachtraum.
"Die genauen Bedingungen erfährt man bei seiner Airline", so der Rat der D.A.S. Expertin. Hilfreich ist es, den Hund schon im Vorfeld an die ungewohnte Behausung zu gewöhnen und diese zum Kälteschutz mit Decken auszulegen. Ein leichtes Beruhigungsmittel mindert auch bei Tieren die Flugangst. Für Reiseziele in der EU ist der EU-Heimtierausweis für Hunde und Katzen Pflicht, mit dem der Tierarzt den gültigen Impfschutz gegen Tollwut dokumentiert. Beim Ausstellen des Passes wird dem Tier ein Mikrochip als Erkennungszeichen implantiert; bis 2.Juli 2011 gilt ersatzweise noch die Tätowierung als Kennzeichnung. Geht der Hund mit auf Fernreisen, sollte man ihn, soweit möglich, durch eine Impfung vor eventuellen exotischen Krankheiten am Zielort schützen lassen. Über etwaige Einfuhr- und Quarantänevorschriften und eine zweckmäßige Reiseapotheke für den Vierbeiner informiert ebenfalls der Tierarzt.
Quelle: www.das-rechtsportal.de
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