Erste Hilfe bei
Bußgeldbescheiden, Anhörungsbögen oder sonstigen Ärgerlichkeiten im
Straßenverkehr – unser in Deutschland allgemeingültiger 10 Punkte Leitfaden.
München ist ein
abschreckendes Beispiel. Im Jahr 2008 wurden von Juni bis Dezember durch einen
einzigartigen Behördenakt an Deutschlands erfolgreichster Radarfalle (Autobild)
fast 100.000 Bußgeldbescheide erlassen und fast 7500 Führerscheine entzogen
bzw. Fahrverbote erlassen. Viele Autofahrer haben die Strafe ohne Gegenwehr
akzeptiert und sich gehörig geärgert. Wir meinen, dass dieser Behördenakt aber
rechtswidrig ist und haben geklagt. Es ist daher ein Fehler einen
Bußgeldbescheid einfach zu akzeptieren zumal, wenn man sich im Recht glaubt.
Wir wollen daher
zeigen, wie Sie sich verhalten können und vorgehen können, wenn Sie meinen,
dass Sie im Recht sind oder sich zumindest nicht alles gefallen lassen möchten.
Das müssen Sie auch nicht! Das ist Ihr gutes Recht. Wir leben schließlich in
einem Rechtsstaat. Das gilt auch für Behörden.
Wir haben daher einen
10 Punkte Leitfaden für alle Autofahrer erstellen und zeigen damit wie man im
Falle einer Bußgeldbescheids, eines Anhörungsbogens oder sonstigen
Ärgerlichkeiten im Straßenverkehr vorgehen kann.
- Zunächst
ist eine Verwaltungsbehörde zuständig, d.h. z.B. eine Stadt, ein Kreis
oder ein Bundesland. Hier werden Sie mittels eines Anhörungsbogens um
Stellungnahme gebeten und gefragt, ob Sie den Vorwurf einräumen.
Geben Sie bitte keine Stellungnahme zur Sache ab, das ist ganz wichtig!
- Wenn
der Bußgeldbescheid kommt, dann sollten Sie abwägen, was zu tun ist.
Überprüfen können Sie ihre Strafe gerne auch noch einmal auf unserer Seite
www.mobil.org/_bussgeld. Dort befindet sich ein
werbefreier Kombi-Bußgeldrechner. Er berechnet Ihre Strafe bei
Geschwindigkeitsdelikten oder Abstandsdelikten – ob hier nur eine reine
Geldstrafe, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot in Frage kommt.
Sind Sie z.B. innerorts mit 74 km/h gemessen worden, wo nur 50 km/h
erlaubt sind kostet Sie das 80 EUR Strafe, 23,50 EUR Gebühr und einen
Punkt in Flensburg. Fahrverbote innerorts gibt’s dann z.B. ab 31 km/h zu
schnell.
- Sie
sollten aus Rechtsgründen Ihr Blitz-Foto bei der Behörde nicht persönlich
einsehen. Idealerweise lassen Sie das Bild mittels Akteneinsicht über
Ihren Anwalt einsehen.
- Natürlich
steht es Ihnen frei, dem Bußgeldbescheid zu widersprechen. Dann kommt es
im Regelfall (wenn die Behörde das Verfahren weiter anstrebt) zu einem
gerichtlichen Verfahren, egal ob Sie nur 25 Euro Geldstrafe zahlen müssten
oder ob Sie den Führerschein sogar 3 Monate abgeben müssten.
- Wenn
Sie widersprechen wollen ist es wichtig, dass Sie dem Bußgeldbescheid
innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang widersprechen, ansonsten ist diese Frist verstrichen und Sie
können in der Regel nichts mehr machen. Bitte heben Sie auch den Umschlag
des Bußgeldbescheids auf. Auf diesem ist das Zustelldatum enthalten. Dies
ist wichtig für die Berechnung der Einspruchsfrist. Diese Fehler werden oft
begangen, da man sich erst einmal vom Schock des Bescheids erholen möchte
oder ihn vielleicht sogar vergisst. Fristen verstreichen zu lassen
bedeutet aber zugleich fast keine Chancen auf einen Erfolg des Verfahrens
zu haben. Den Widerspruch sollten Sie selbst möglichst sofort einlegen, können das aber auch über einen
Anwalt machen lassen. Beantworten Sie im Anhörungsbogen nur die
Pflichtangaben.
- Im Falle der Einlegung des Widerspruchs kommt es
zu einem Verfahren vor dem Amtsgericht des Ortes, wo der Verstoß angezeigt
wurde.
- Es herrscht kein Anwaltszwang, Sie können auch
ohne Einschaltung eines Anwalts bei Gericht auftreten, was aber in der
Regel nicht empfehlenswert ist, da der Anwalt als erstes Akteneinsicht
beantragt und danach die Angelegenheit mit Ihnen ausführlich bespricht.
- Bei
Einschaltung eines Anwaltes muss vorher die
Kostenfrage geklärt werden. Das ist meist nur dann wirtschaftlich auch
sinnvoll, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Es gilt aber immer abzuwägen,
ob die Strafe besonders hoch ist oder sogar Führerscheinentzug droht. Dann
steht oft nicht mehr die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, insbesondere,
wenn dadurch die eigene Existenz bedroht ist.
Eine Rolle spielt hierbei natürlich auch, ob Sie eine Selbstbeteiligung
haben, oder nicht. Die meisten Rechtsschutzversicherungen werden mit einer
Selbstbeteiligung von 150 EUR und mehr abgeschlossen. Informieren Sie daher
bitte bei Bestehen einer eigenen Rechtsschutzversicherung sofort Ihr
rechtsschutzversicherndes Unternehmen, wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid
vorgehen wollen.
- Grundsätzlich
empfiehlt Mobil in Deutschland e.V. dringend, eine Verkehrs - Rechtschutz
Versicherung abzuschließen. Die braucht man als Autofahrer heute
eigentlich zwingend. Hier gibt es viele erfolgreiche und gute Versicherer in
Deutschland. Wichtig für das laufende Verfahren ist auch, dass ein
direkter Abschluss der Rechtsschutzversicherung nach dem „Tattag“ von dem Versicherer
natürlich nicht mehr übernommen wird. Die gilt nur für alle zukünftigen
Fälle, die hoffentlich nicht eintreten. Wer Mobil in Deutschland e.V.
Mitglied ist (was Sie hier einfach für 24 € im Jahr werden können www.mobil.org/_mitgliedsantrag)
bekommt von unserem Versicherungspartner Europas Nr. 1 im Rechtsschutz,
der D.A.S., einen Top Tarif in für Verkehrsrechtsschutzversicherungen.
Alles online einsehbar unter www.mobil.org
- Wenn
Sie Mitglied bei Mobil in Deutschland Mitglied sind, dann können Sie auch
direkt unseren Anwalt Volker Pampuch kontaktieren, der Ihnen als
Verkehrsrechtsspezialist gerne weiterhilft und Sie kostenlos pro Fall
einmal außergerichtlich berät. Unser Anwalt ist Volker Pampuch, Dachauer
Str. 21a in 80335 München, Tel.: 089-55 70 75 oder Email kanzlei@pampuch.de
Wenn Sie noch nicht Mobil in Deutschland e.V. Mitglied
sind, würden wir uns freuen, wenn Sie das umgehend werden.
Wir
wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Verfahren.